So wie es einmal war,
wird es nicht mehr werden.
So wie es jetzt ist,
wird es nicht bleiben.
Ewiger Wandel ist das Schicksal.
Finde dich damit ab,
und mach das Beste daraus.
(Verfasser unbekannt)
Der nächste Saisonstart für unserer Fahrradtouren ist wie immer für Ende März, Anfang April geplant. Unser aller Gesundheit hat jedoch Vorrang. Deshalb können wir, unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie Situation nur planen aber keine verbindlichen Angaben zu Veranstaltungsterminen machen.
In der Erwartung auf bessere Zeiten, werden die Tourenleiter auch in diesem Jahr wieder ein interessantes Tourenprogramm zusammenstellen.
20.01.2021
Aktuelles:
Spende an den Markt 21 - Vom Betreiber des "Bistro Markt 21" in Jüchen wurden zu Beginn der Corona Pandemie mittellose Jüchener Bürger kostenlos mit Speisen versorgt. Die Rad-Freunde Jüchen haben ihn dafür mit einer Geldspende unterstützt. Die Spende wurde am Freitagabend durch die Vorstandsmitglieder überreicht. Der Spendenbetrag deckt die Kosten für zirka fünfzig gelieferte Gerichte.
29.05.2020
Die neue StVO tritt in Kraft
Verkehrsteilnehmer müssen sich auf einige neue Regelungen einstellen. Einen Überblick gibt der Verband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe:
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Ein neues Verkehrsschild soll Autos das Überholen von Zweirädern verbieten.
Weiter wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von zwei Meter außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Tretrollern festgeschrieben.
Für rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.
Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet werden. Zudem soll es einen Punkt geben.
Neue Lang-LKW müssen ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet werden. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge.
Außerdem wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft Fahrradzonen angeordnet werden können.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden wird ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Für Lastenfahrräder können spezielle Parkflächen und Ladezonen geschaffen werden, die mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet werden.
Auch ein Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wird in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
Quelle: RP 28.12.2019
Mehr Informationen gibt es auch auf der Seite des ADFC
Die Rad-Freunde sind auch bei Facebook (Anmeldung erforderlich)